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Was bedeutet Asylrecht? Wie funktioniert das Asylsystem in der Schweiz? Und welche Rechte haben eigentlich Kinder auf der Flucht? Hier finden Sie verständliche und fundierte Antworten auf zentrale Fragen.

Grafik der Woche

Die Erwerbstätigkeit ist ein zentraler Aspekt der Integration auf dem Weg zu finanzieller Selbständigkeit und einem selbstbestimmten Leben. Hier setzt die Integrationsagenda Schweiz (IAS) an, mit der Bund und Kantone ein System zur Integrationsförderung aufgebaut haben. 

Die Erfahrung zeigt: Trotz schwieriger Startbedingungen (Erlernen einer Landessprache, Erwerb Qualifikationen etc.) treten vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge heute deutlich rascher und häufiger in den Arbeitsmarkt ein.

Von 100 Geflüchteten, die ab 2020 erstmals vollständig nach den IAS-Standards gefördert werden, ist nach fünf Jahren bereits mehr als die Hälfte (53%) erwerbstätig – ein Spitzenwert im internationalen Vergleich. 

 

Von den insgesamt 235’057 Personen, die dem Asylbereich in der Schweiz zugerechnet werden, sind 110’322 Mädchen oder Frauen – also fast die Hälfte.

Jugendliche Geflüchtete mit einem Bleiberecht in der Schweiz haben Anspruch auf Integrationsförderung. 

Das Ergebnis davon
Von jenen, die 2018 im Alter von 16-17 Jahren in die Schweiz geflüchtet sind, befinden sich fünf Jahre später 87 % in einer weiterführenden Ausbildung  – oder haben eine solche schon erfolgreich abgeschlossen.

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz umfasst rund 9 Millionen Menschen. 

Der Anteil von Menschen aus dem Asylbereich ist dabei marginal: Anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Schutzbedürftige mit Status S machen gesamthaft nur gerade 2,5 % der ständigen Wohnbevölkerung aus – das entspricht etwa 1 von 40 Personen. Ohne Geflüchtete aus der Ukraine liegt der Anteil sogar nur bei 1,7 % oder rund 1 von 60 Personen. 

Die Zahlen der letzten fünf Jahre zeigen: Im Schnitt haben mehr als 7 von 10 Menschen, deren Asylgesuche die Schweiz inhaltlich prüfte, einen gesetzlich anerkannten Schutzbedarf. Berücksichtigt sind dabei jene Fälle, bei denen tatsächlich eine Abklärung der Fluchtgründe erfolgt ist.

Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zur Integration – im Beruf, in der Schule, im Alltag. Genau hier setzt die Integrationsagenda Schweiz (IAS) an, mit der  Bund und Kantone ein System zur Integrationsförderung aufgebaut haben. 

Die Bilanz ist deutlich: 3 von 4 Geflüchteten (77 %), die ab 2020 erstmals vollständig nach diesen Standards gefördert werden, erreichen innerhalb von drei Jahren die festgelegten Ziele der Sprachförderung. Das zeigt die «Analyse des Gesamtsystems Asyl» von Ecoplan (2025) im Auftrag von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten. 

Die Zahlen sind bemerkenswert angesichts der schwierigen Voraussetzungen, unter denen viele Geflüchtete starten müssen. Die Ergebnisse sind im internationalen Vergleich ein Spitzenwert und belegen: Sprachförderung wirkt in der Schweiz.
 

Im Jahr 2025 gab es insgesamt 25’781 Asylgesuche in der Schweiz.
Dabei wurden 10’310 Gesuche oder rund 40 % der Asylgesuche von Kindern gestellt – fast jedes zweite.

In den letzten drei Jahren ist dieser Anteil äusserst stabil geblieben (40 –41 %). 

Hinzu kommen die Geflüchteten aus der Ukraine (Status S). Hier zeigt sich ebenfalls ein konstantes Bild: Seit 2023 stammt rund jedes dritte Schutzgesuch von einem Kind