Die Fakten sind klar
Im Asylverfahren werden die Fluchtgründe in jedem einzelnen Fall geprüft. Dabei muss eine asylsuchende Person glaubhaft machen, dass sie persönlich verfolgt ist. Bei einem positiven Entscheid wird sie als Flüchtling anerkannt und erhält Asyl.
Menschen, die vor Krieg, Terror oder Gewalt flüchten, sind nicht individuell verfolgt und haben keinen Anspruch auf Asyl im engeren Sinn. Trotzdem brauchen sie anerkanntermassen Schutz, da sie nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Für sie sieht das Asylgesetz eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F) vor, bis ihrer Rückkehr nichts mehr im Wege steht. Sie dürfen legal hier leben, arbeiten und sich integrieren.
Quelle: Asylgesetz (AsylG)
Irreführende Aussage von Gregor Rutz
Im Zusammenhang mit der 10-Millionen-Initiative sagt SVP-Nationalrat Gregor Rutz gegenüber 20 Minuten:
«Seit Jahren ist es möglich, auf dem Asylweg in die Schweiz zu kommen und hier zu bleiben, auch wenn kein Asylgrund vorliegt.»
Quelle: 20 Minuten, 04.06.2026
Warum das problematisch ist
Die Aussage des SVP-Nationalrats erweckt den Eindruck, dass alle Asylsuchenden in der Schweiz bleiben können, auch wenn sie keinen Schutzbedarf haben. Das ist falsch: Letztere erhalten kein Bleiberecht und müssen die Schweiz verlassen.
Die überwiegende Mehrheit der Geflüchteten, deren Asylgesuche die Schweiz im Asylverfahren inhaltlich prüft, hat jedoch einen gesetzlich anerkannten Schutzbedarf. Das zeigt die sogenannte Schutzquote im nationalen Verfahren, welche in den letzten fünf Jahren im Schnitt 73% betrug.
Quelle: Schutzquote im nationalen Verfahren, Asylstatistik SEM.
Fazit
Die Behauptung, Asylsuchende können in der Schweiz bleiben, auch wenn «kein Asylgrund vorliegt», ist irreführend. Sie blendet aus, dass Fluchtgründe in jedem einzelnen Fall geprüft werden, die Gewährung von Asyl oder einer vorläufigen Aufnahme an strenge Kriterien geknüpft ist und Personen ohne Schutzbedarf die Schweiz verlassen müssen.
